Auf Vorschlag des Schlichters Dr. h.c. Eckart Hien haben sich Stadt und Erbenvertreter in zwei Fällen der gesetzlichen Vertretung heute auf eine Lösung geeinigt. Den Vorschlägen müssen noch die städtischen Gremien zustimmen. Beim Grundstück in der Etkar-André-Straße 30 sieht der Vorschlag vor, dass die Stadt den den Erben entstandenen Schaden, verursacht durch ein fehlerhaftes Wertgutachten aus dem Jahr 1997, in Höhe eines unteren sechsstelligen Betrages ersetzt. Der Vertrag wird zunächst, bis die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt ist, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen von der Stadt beim Amtsgericht hinterlegt. Der Vertreter der Erben, Herr Hermann Neumann, erklärte am Donnerstag: „Nach mühsamen Verhandlungen ist damit eine Lösung gefunden worden, die auch von den Erben als fair empfunden wird“. Beim Grundstück in der Pfaffendorfer Straße 1 sieht der Vorschlag von Herrn Hien vor, dass die Stadt als Schadensersatz einen mittleren fünfstelligen Betrag an die Erben auszahlt. Der Anwalt der Erbengemeinschaft, Herr Dr. Gerd Rohde, sagte, die jetzt getroffene Einigung sei zur Zufriedenheit aller von ihm vertretenen Erben. Den Einigungen waren in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche vorausgegangen. Der als Schlichter bestellte Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D., Eckart Hien hatte diese eng begleitet. Hintergrund: Das Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“ entstand im Ergebnis des Prüfungsberichtes zu den sogenannten herrenlosen Grundstücken, in dem das Rechnungsprüfungsamt gravierende Bearbeitungsmängel bei Grundstücken mit unbekannten Eigentümern bzw. Eigentümern unbekannten Aufenthaltes feststellte. Seine Aufgabe ist es, sämtliche Veräußerungen vollumfänglich nachzuprüfen. Nicht oder nicht vollständig durchgeführte Eigentümerermittlungen werden nachgeholt. Ausgekehrte Beträge werden überprüft und ggf. korrigiert; bei Minderzahlungen erfolgt eine Nachzahlung an die Betroffenen. Umgekehrt werden Überzahlungen, soweit rechtlich möglich, zurückgefordert. Fehlende Zinsbeträge werden nachgezahlt. PM